Liebe Studierende,
in Gesprächen mit dem Rektorat haben wir erreicht, dass nun kommissionelle Abschlussprüfungen zugelassen werden. Das heißt, dass auch die kritische Deadline 30.04. eingehalten werden kann und besondere Härtefälle und Studienzeitverzögerungen verhindert werden, was uns sehr freut.
Ihr müsst dabei folgende Dinge beachten:
Allgemeines
• Es muss sich um eine kommissionelle Prüfung zum Abschluss eines Bachelor-, Master, Diplom- oder Doktoratsstudiums handeln.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Prüfung unter den gennannten Bedingungen, sie kann nur unter Zustimmung aller Beteiligten erfolgen.
• Die Durchführung der Prüfung muss in Einklang mit allfälligen behördlichen Anordnungen stehen, d.h. bei weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit o.ä. kann es notwendig sein, die Prüfung auch kurzfristig wieder abzusagen.
• Der Kandidat/die Kandidatin sowie zumindest ein Mitglied der Prüfungskommission müssen persönlich an der Universität anwesend sein. Die restlichen Mitglieder der Prüfungskommission können auch über ein Videokonferenzsystem an der Prüfung teilnehmen oder ebenfalls persönlich anwesend sein.
Prüfungen mit Videokonferenzsystem
• Es wird empfohlen, die von der Universität lizenzierte Software Webex Meetings zu verwenden. Es ist auch möglich, andere Programme zu verwenden, für diese kann aber kein Support zur Verfügung gestellt werden.
• Die Übertragung kann über dienstliche oder private Laptops erfolgen, auf denen die entsprechende Software installiert ist; in diesem Fall wird empfohlen, die Prüfung in einem Hörsaal oder Seminarraum mit Internetverbindung und ausreichendem Platzangebot durchzuführen. Wird ein fix installiertes Videokonferenzsystem bevorzugt, steht der Dekanatssitzungssaal an der Naturwissenschaftlichen Fakultät als Prüfungsort zur Verfügung.
• Jedenfalls wird empfohlen, die Funktionalität der Übertragung vorher zu testen!
• Falls der/die Vorsitzende der Prüfungskommission per Internet zugeschaltet ist, hat ein anderes anwesendes Mitglied der Prüfungskommission die Identität der Kandidatin/des Kandidaten festzustellen und vor Ort für einen geordneten Ablauf der Prüfung zu sorgen.
• Laut UG §79 (2) muss jedes Mitglied der Prüfungskommission während der gesamten Prüfung anwesend sein. Bei technischen Problemen der Internetverbindung muss die Prüfung daher ggf. unterbrochen werden. Gelingt eine Wiederherstellung der Verbindung nicht, ist die Prüfung abzubrechen und ein neuer Termin zu vereinbaren.
• Die Teilnahme weiterer Personen (Zuhörer/innen) ist nur über das verwendete Videokonferenzsystem gestattet, aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung bei dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission erforderlich. Wenn und soweit es aus technischen Gründen erforderlich ist, kann diese/r die Anzahl weiterer teilnehmender Personen beschränken.
Vorgehensweise
• Prüfungstermin und -modalität (Ort der Prüfung, ob bzw. welche Personen über Internet teilnehmen) sind über das zuständige Prüfungsreferat beim Dekan anzumelden. Die dafür vorgesehene Frist von mindestens 14 Tagen kann einvernehmlich unterschritten werden.
• Das Prüfungsreferat informiert den zuständigen Hausdienst über den geplanten Prüfungstermin. Der Hausdienst sorgt dafür, dass der Kandidat/die Kandidatin das entsprechende Universitätsgebäude betreten kann. Aus diesem Grund ist bei der Terminfestlegung auf die Präsenzzeiten des Hausdienstes Rücksicht zu nehmen.
• Ist eine Prüfung mit Internetübertragung vorgesehen, informiert das Prüfungsreferat zusätzlich die IT-Services über ticket@sbg.ac.at, bei geplanter Nutzung des Nawi-Dekanatssitzungssaales auch das Nawi-Fakultätsbüro zwecks Raumreservierung.
• Das Prüfungsprotokoll ergeht per Email an den/die Vorsitzende/n der Prüfungskommission und kann ausgefüllt per Email wieder an das Prüfungsreferat retourniert werden.
• Die allgemeinen Empfehlungen (Hygienemaßnahmen, Abstände zwischen Personen, kein Händeschütteln, ggf. Desinfektion von gemeinsam genutzten Gegenständen etc.) sind von den Anwesenden einzuhalten.