Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen wurden Änderungen in Bezug auf die Absolvierung der Schulpraktika im Sommersemester 2020 vorgenommen, um den Studierenden einen Abschluss der Praktika in diesem Semester zu ermöglichen. Über diese Änderungen dürfen wir euch nachfolgend informieren:
Jeweiliges Stunden-Ausmaß in Bezug auf die im Sommersemester stattfindenden Praktika:
Nachstehender Tabelle könnt ihr entnehmen, in welchem Stundenausmaß diese Regelung konkret die einzelnen Praktika betrifft:
BW B 2
Einführungs-praktikum A+B |
BW B 5
Vertiefungs-praktikum A Vertiefungs-praktikum B |
BW M 6.1
Masterpraktikum 20 ECTS-Variante |
BW M 6.2.1
Masterpraktikum 3 ECTS-Variante |
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Umfang | 2 ECTS | Je 2 ECTS | Inkl. bildungswissenschaftl. Begleitung: 20 ECTS, Praktikumsanteil: 425 Einheiten | Inkl. bildungswissenschaftl.
Begleitung: 3 ECTS, Praktikumsanteil: 30 Einheiten |
Umfang des 50 % Anteil an Ersatzleistungen | 1 ECTS= 25 Stunden (à 60 Min.) | Je 1 ECTS= 25 Stunden (à 60 Min.) |
8 ECTS= 200 Stunden (à 60 Min.) | 0,6 ECTS= 19 Stunden (à 60 Min.) |
„Drei-Schritte-Programm“ der Ersatzleistungen (die Reihung ist als Rangreihe zu interpretieren, um pädagogische Aspekte bei den Ersatzleistungen möglichst hoch zu gewichten):
- Unterstützung der Betreuungslehrperson im Rahmen der bestehenden Praktikumsgruppen bei den verschiedenen Formen von Distance-Teaching, Erstellung von digitalen Arbeitsmaterialien oder Ähnlichem. Die Ausgestaltung der Kooperation zwischen Betreuungslehrperson und Studierenden durch sinnvolle Tätigkeiten (möglichst fachnahe, digitale Angebote, darüber hinaus gehende Angebote im Sinne der Freizeitpädagogik etc. – unter Berücksichtigung von Social Distancing) obliegt der Praktikumsgruppe und der Lehrperson. Bitte beachtet hierbei, dass Studierende nicht an der Schule anwesend sein dürfen und direkter Kontakt mit beteiligten Personen zu vermeiden ist!
- Individuelles (digitales) Coaching bzw. individuelle (digitale) Lern-Betreuung von Schüler*innen. Es können Schüler*innen oder schulpflichtige Familienmitglieder digital betreut werden, die Betreuung kann mit einzelnen Schüler*innen und (möglichst) fachnahe stattfinden. Eine Bestätigung der geleisteten Tätigkeit mit einer Angabe des Zeitausmaßes durch einen Erziehungsberechtigten der Schüler*innen ist erforderlich. Auch hier gilt es Social Distancing einzuhalten und direkten Kontakt zu vermeiden.
Beispielsweise:
- Lernbegleitung von Schüler*innen, organisiert über die ÖH Salzburg, Anmeldung unter https://lehramt-salzburg.at/nachbarschaftshilfe/
- Sollten sich die Punkte 1. Und 2. nicht realisieren lassen, ist notfalls auch folgendes möglich: Gemeinnützige soziale Tätigkeiten über eine Organisation bzw. Institution, die im Zeitraum der derzeitigen Situation geleistet werden, wie zum Beispiel:
- Außerordentlicher Dienst ehemaliger Zivildiener
- „Team Österreich (Nachbarschaftshilfe)“, weitere Informationen unter https://oe3.orf.at/stories/2999980/
- Quarantänehelden: Unterstützung für Personen in Quarantäne, weitere Informationen unter https://www.quarantaenehelden.org/#/
- Nachbarschaftsprojekt der Diakonie und den Salzburger ÖHs: https://lehramt-salzburg.at/nachbarschaftshilfe/
- Unterstützende Tätigkeiten bei Supermärkten
Die Studierenden und Praktikumsgruppen sollen bitte zuerst Ihre Betreuungslehrperson kontaktieren, um abzuklären, ob und in welchem Ausmaß deren Unterstützung im E-Learning-Bereich möglich und erwünscht ist. Zur Erfüllung des Stundenausmaßes können auch unterschiedliche Optionen kombiniert werden (z.B. 30% eLearning, 20% individuelle Lernbetreuung).
Es wird empfohlen, die 50% Ersatzleistung im Praktikum in erster Linie durch digitale Unterstützungsarbeiten für die Betreuungslehrperson zu absolvieren. Sollte dies aus diversen Gründen von Seiten der Betreuungslehrperson nachgewiesenermaßen nicht möglich sein, können die Ersatzleistungen durch die (vorzugsweise) unter Punkt 2 und im äußersten Notfall auch durch die unter Punkt 3 angeführten Tätigkeiten absolviert werden. Auch eine Mischung der Punkte 1 – 3 ist möglich, sofern diese das Gesamtausmaß 50 % des betreffenden Praktikums abdeckt.
Diese hier beschriebene Regelung gilt für den Zeitraum, in dem Social Distancing angeordnet wird; idealerweise sollen Studierende versuchen, die 50% des Praktikums über diese Varianten bereits bis Mitte Mai 2020 einzubringen, damit sie auch in der zweiten Hälfte des Sommersemesters flexibel auf etwaige Möglichkeiten der Umsetzung der Praktika reagieren können.
Wir empfehlen den Studierenden dringend, die erforderlichen Schritte zeitnah einzuleiten, um die angeführte(n) Tätigkeit(en) aufzunehmen, da derzeit nicht absehbar ist, wie lange diese Situation andauern wird. Bedenken Sie bitte auch, dass - sollten die Einschränkungen wieder schrittweise aufgehoben werden – nicht mit einer sofortigen Normalisierung eines Praktikumsablaufes zu rechnen ist, weil der Umstieg in den Normalbetrieb viele Kräfte der Betreuungslehrpersonen binden wird.
Sollten sich Schwierigkeiten bei der Absolvierung des Praktikums durch die angeführten Varianten von Ersatzleistungen ergeben, wendet euch sich bitte an das ZPPS.
Wichtig:
Bitte achtet bei allen drei Varianten der Ersatzleistungen strikt auf die Einhaltung der Social-Distancing-Maßnahmen der Regierung sowie darauf, diese Tätigkeiten möglichst ohne Face-to-Face-Kontakt umzusetzen.
Dokumentation der Ersatzleistungen:
Für alle drei Varianten der Ersatzleistungen ist eine Dokumentation in Form eines Logbuches vorgesehen. Nachfolgend findet ihr die vorgeschlagene Form der Protokollierung:
Datum | Zeit | Kurzbeschreibung der Tätigkeit |
Eine Bestätigung im Logbuch ist je nach gewählter Ersatzleistung erforderlich durch:
ad 1.) die Betreuungslehrperson
ad 2.) eine*n Erziehungsberechtigte*n der/des betreuten Schüler*in
ad 3.) die betreffende Organisation/Institution, die die gemeinnützige Tätigkeit koordiniert bzw. durch die betreuten Personen (auch via Email möglich)
Sollten verschiedene Tätigkeiten kombiniert werden, ist die Bestätigung des Logbuches durch die jeweils betreffenden Personen/Organisationen erforderlich. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eigene Aufzeichnungen der Praktikant/inn/en zu Zeit und Tätigkeit ohne Bestätigung nicht als Grundlage für eine Ersatzleistung ausreichen.
Das unterfertigte Logbuch wird im Rahmen der bildungswissenschaftlichen Begleit-Lehrveranstaltung der LV-Leitung abgegeben. Die LV-Leitung wird gebeten eine gesammelte Aufstellung der von den Studierenden erbrachten Leistungen (Name und % - keine Begutachtungstätigkeit erforderlich) gemeinsam mit den Originalunterlagen an das ZPPS weiterzuleiten. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Administrierbarkeit dieser Varianten. Über den Zeitpunkt der Abgabe werden Studierende noch gesondert informiert, wenn absehbar ist, wie lange die derzeitigen Maßnahmen aufrecht bleiben.
Für Rückfragen stehen auch das ZPPS euch gerne unter praktikum_zpps@sbg.ac.at zur Verfügung.