Wie kandidiere ich für die StV?

Jede StV setzt sich aus gewählten Mitgliedern, den sogenannten Mandatarinnen und Mandataren, sowie Sachbearbeiter*innen zusammen – letztere werden eingesetzt und nicht gewählt. Je nachdem wie groß dein Studium ist, hat deine StV entweder drei oder fünf Mandatar*innen. Diese werden bei der ÖH-Wahl alle zwei Jahre mit einer Vorzugsstimmen-Wahl gewählt. Das bedeutet: Die drei bzw. fünf Studierenden mit den meisten Vorzugsstimmen werden gewählt und sind dann für die Periode von 2 Jahren Mandatar*innen.

Aus dem Kreis der Mandatar*innen wird von den gewählten StV-Mitgliedern, also den Mandatar*innen, dann auch der Vorsitz – die*der Vorsitzende und ihr*e/sein*e Stellvertreter*in – gewählt. Scheidet ein*e der Mandatar*innen vorzeitig aus, etwa weil das Studium abgeschlossen wird, so kann die erste nicht gewählte Person als Mandatar*in nachrücken.

Um die Kandidatur einreichen zu können, ist das Formular, mit dem die Kandidatur bekannt gegeben wird, mit einer Inskriptionsbestätigung zwischen 30. März und 22. April 2021 bei der Wahlkommission der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft einzureichen. Die Kandidatur ist per Brief oder durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO) versehenes Dokument bekannt zu geben. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens bei der Wahlkommission trägt die Kandidatin oder der Kandidat. Daneben kann die Kandidatur dem Vorsitzenden bzw. der stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission persönlich übergeben werden.

Das Formular und alle Details zur Einreichung findest du unter: https://www.oeh-salzburg.at/oeh-wahl-21/formulare-kandidatur/

 

Wichtige Fristen und Termine für die Wahl der StV-Mandatar*innen:

Bis 21. März 2023 ÖH-Betrag einzahlen, damit du wahlberechtigt bist
21. März 2023 Beginn der Einreichungsfrist für Kandidaturen für die StV
13. April 2023 Ende der Einreichungsfrist für Kandidaturen für die StVen
18. April 2023 Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen und letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur
9. bis 11. Mai 2023 Wahltage
11. Mai 2023 Frühester Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse
18. Mai 2023 Spätester Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse und die Verständigung der gewählten Mandatar*innen
Binnen drei Tagen nach Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses Letzter Zeitpunkt der Ablehnung der Wahl durch die gewählte Mandatarin oder den gewählten Mandatar
Mai/Juni 2023 Konstituierende Sitzung der Studienvertretung mit Wahl des Vorsitzes des Studienvertretung
1. Juli 2023 Beginn der neuen Funktionsperiode