Vereinsgründung in Österreich

Vereine sind in Österreich insbesondere nach dem Vereinsgesetz 2002 geregelt. Hier haben wir für dich die wichtigsten Schritte zusammengefasst, wenn ihr einen Verein gründen wollt.

Schritt 1: Erstellung von Statuten und Anzeige der Errichtung des Vereins

Zentrale Voraussetzung für die Gründung ist, dass mindestens zwei Personen Statuten vereinbaren, wobei diese Vereinsgründer_innen natürliche oder juristische Personen sein können und nicht die österreichische Staatsbürger_innenschaft vorweisen müssen.

Bevor ihr einen Verein gründen könnt, müsst ihr für euren Verein Statuten in deutscher Sprache festlegen. Diese Statuen müssen zur erfolgreichen Vereinsgründung eine Reihe von Punkten wie den Vereinszweck, Regelungen bzgl. Beitritt und Ende der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichte von Mitgliedern enthalten. Das Innenministerium hat hierfür Musterstatuten zur Verfügung gestellt: https://www.bmi.gv.at/609/abfragen.aspx

Anschließend haben die Gründer_innen des Vereins oder die ggf. bereits bestellten organschaftlichen Vertreter_innen die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde (z.B. die Landespolizeidirektion in Salzburg) schriftlich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen für die Errichtung des Vereins:

  • Anzeige der Vereinserrichtung von den Vereinsgründer_innen oder den bereits bestellten organschaftlichen Vertreter_innen unterschrieben sowie mit folgenden Angaben über die erwähnten Personen:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Zustellanschrift
  • Ein Exemplar der Statuten
  • Gegebenenfalls Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreter_innen (Wahlanzeige)

Kosten:

  • Für die Anzeige: 14,30 Euro Bundesgebühr
  • Zusätzlich Beilagengebühren (für beigelegte Statuten): 3,90 Euro pro Bogen (max. 21,80 Euro)
  • Kopie der geltenden Statuten und erster Auszug aus dem Vereinsregister: gebührenfrei
  • Für den Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag:
  • Positiver Bescheid: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • Negativer Bescheid: gebührenfrei

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.

Schritt 2: Errichtung des Vereins

Von der Behörde werden anschließend die Statuten geprüft, und innerhalb von vier bis längstens sechs Wochen ein Bescheid ausgestellt, ob der Verein seine Tätigkeiten aufnehmen kann.

Schritt 3: Aufnahme der Vereinstätigkeit

Anschließend kann die Vereinstätigkeit aufgenommen werden. Wenn organschaftlichen Vertreter_innen des Vereins (z.B. Vorsitzende_r) sowie im Statut festgelegte Funktionen im Verein noch nicht gewählt sind, ist nun der Zeitpunkt für deren Wahl. Anschließend ist über die Ergebnisse dieser Wahl an die Vereinsbehörde zu erfolgen.

Weitere Informationen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/vereine/Seite.220300.html

https://www.bmi.gv.at/609/start.aspx#statuten

https://www.bmi.gv.at/609/abfragen.aspx

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001917