Dieser Antrag wurde in der UV Sitzung am 28.04.2020 von den Mandatar*innen der Universitätsvertretung einstimmig beschlossen:
Antrag der Fraktionen GRAS, VSSTÖ und LUKS:
Seit 10. März 2020 wird die Lehre an der Universität Salzburg aufgrund der COVID-19-Pandemie digital durchgeführt. Dies brachte und bringt in vielen Studiengängen beachtliche Probleme mit sich, die sich insbesondere in einem erhöhten Aufwand in Lehrveranstaltungen, bis hin bis zur Absage von bestimmten Lehrveranstaltungen wie Exkursionen führte. Vielfach war bzw. ist zudem eine sehr starke Abhängigkeit der Umsetzung der digitalen Fernlehre von der/dem jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*in feststellbar. Insbesondere jene Studierenden, die aufgrund ihres sozioökonomischen Hintergrunds, nicht über die entsprechenden Voraussetzungen und Möglichkeiten verfügen, sowie Studierende mit körperlichen oder psychischen Behinderungen und Erkrankungen wurden durch den unmittelbar durch die Pandemie notwendige Umstellung auf die digitale Fernlehre in verstärkter Weise vor große Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig ist die COVID-19-Pandemie für viele Studierende auch eine soziale und wirtschaftliche Krise, wenn Studierenden oder deren Bezugspersonen (etwa bei der Finanzierung des Studiums) aufgrund der Pandemie die Arbeit verloren haben. Auch sind die Verordnungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung aus studentischer Sicht als unzureichend zu betrachten, da damit viele zentrale Bereiche wie die Verlängerung von auslaufenden Curricula oder die Rückerstattung von Studiengebühren außer Acht gelassen werden ebenso wie das Bundesministerium die Studierenden und die Hochschulen in vielen Bereichen mit den unklaren Regelungen sprichwörtlich im Regen stehen lässt.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ausgangssituation möge die UV beschließen:
Die UV bekennt sich dazu, dass weitere intensive Anstrengungen mit der Universitätsleitung und auf Bundesebene mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung notwendig sind, um die Herausforderungen und negativen Folgen der aktuellen Corona-Krise für die Studierenden möglichst zu minimieren. Insbesondere fordern wir folgende Punkte:
- Rückerstattung von Studiengebühren für das laufende Sommersemester 2020 und Erlass für das Wintersemester 2020/2021: Da das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hier eine einheitliche Lösung für den gesamten Hochschulbereich ablehnt, soll eine Lösung auf Universitätsebene angestrebt werden. Gemäß §92 UG 2002 und §4 der Studienbeitragsverordnung können weitere Erlasstatbestände festgelegt werden. Dabei bekennt sich die Universitätsvertretung dazu, dass es auf jeden Fall eine Rückerstattung für das laufende Sommersemester 2020 und einen Erlass für das Wintersemester 2020/2021 für jene Studierende geben muss, deren sozioökonomischer Status aufgrund der Corona-Krise geschwächt wurde oder die durch die Krise um die finanzielle Existenz fürchten müssen. Hier muss es eine entsprechende Regelung mit transparenten und klaren Kriterien geben, um jene aufzufangen, die von dieser Krise insbesondere getroffen wurden. Wir klären uns dazu bereit, gemeinsame Lösungen anzustreben.
- Verlängerung von im Wintersemester 2020/2021 auslaufenden Curricula: Durch die Umstände des Lehr- und Universitätsbetriebs (Probleme in der Lehre, geschlossene Bibliotheken, fehlende Betreuung sowie fehlende technische Ausstattung, Absage von Lehrveranstaltungen usw.) im Sommersemester 2020 wird bei vielen Studierenden eine Studienzeitverzögerung feststellbar sein, sodass ein rechtzeitiger Abschluss vor Auslaufen des Curriculums nicht mehr möglich sein wird. Deshalb ist eine Verlängerung auch der im Wintersemester 2020 auslaufenden Curricula an der Universität Salzburg notwendig. Besondere Notwendigkeit wird hier der Verlängerung des Diplomstudiums Lehramt zugeschrieben.
- Innercurriculare Voraussetzungsketten: Aufgrund der Umstellung auf Fernlehre und des erhöhten Lernaufwandes wurden nicht wenige Studierende im laufenden Semester dazu gezwungen, Lehrveranstaltungen abzubrechen. Um die Studienzeitverzögerungen in den kommenden Semestern möglichst gering zu halten, sollen die Curricularkommissionen und der Senat angehalten werden unter Einbezug von Rückmeldungen der studentischen Vertreter*innen, entsprechende Voraussetzungsketten für die kommenden beiden Semester abzubauen.
- Lehrveranstaltungsfreie Zeit im Sommer: Nach diesem besonderen und für viele Studierende sehr arbeitsintensiven Semester während der Corona-Krise sollen in der lehrveranstaltungsfreien Zeit zwischen Anfang Juli und Ende September keine verpflichtenden Lehrveranstaltungen stattfinden. Optional und nach Rücksprache mit den Studierenden soll es auf freiwilliger Basis möglich sein, entsprechende Lehrveranstaltungen nachzuholen bzw. zu besuchen ebenso wie die Möglichkeit für Kompensationsleistungen auszubauen ist.
- Verlängerung Nachfrist Wintersemester 2020/2021: Um die Notwendigkeit des möglichen Anfallens von Studienbeiträgen zu unterbinden, insbesondere für jene Studierende, die im aktuellen Sommersemester 2020 ihr Studium abschließen wollen und jetzt durch COVID-19 im Abschließen des Studiums eine Verzögerung erfahren haben (etwa durch fehlenden Zugriff auf Literatur für die Abschlussarbeit aufgrund der geschlossenen Bibliotheken), soll die Nachfrist des Wintersemester 2020/2021 (aktuell: 30. November 2020) verlängert werden. Damit soll auch der vom Ministerium angesetzten Verlängerung der allgemeinen Zulassungsfrist im Hinblick auf den Studienbeginn von Studienanfänger*innen entsprechend Rechnung getragen werden, damit auch jene das Studium aufnehmen können, die aufgrund von COVID-19 ihre Matura erst verzögert ablegen konnten.
- Evaluierungen: Die Universitätsvertretung spricht sich für eine neu-konzipierte, digitale, auf die Fernlehre bezogene und studierendenzentrierte Evaluierung von Lehrveranstaltungen aus. Dies gilt insbesondere für die Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2020: Die Rückmeldungen der Studierenden zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sollten erhoben und in den Entscheidungsgremien der Uni zusammen mit uns als ÖH diskutiert und Schlüsse daraus gezogen werden, um die digitale Lehre an der Uni auch in der Post-Corona-Zeit auszubauen und zu verbessern.
- Curriculare Anerkennung und alternative Bewertungsformen für Engagement: Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die österreichische Bundesregierung österreichische Staatsbürger*innen – insbesondere unter anderem Student*innen verschiedener österreichischer Hochschulen – aufgerufen, sich für den Zivil- oder Wehrdienst zu melden, um bei der Bewältigung der Krise mitzuhelfen. Die Universitätsvertretung erkennt das große Engagement, das viele Studierende in den aktuellen herausfordernden Zeiten leisten (egal ob in Form von Nachbarschaftshilfe, Unterstützung von Schüler*innen im Home Schooling oder eben beim Zivil- und Wehrdienst), als unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft an und stellt fest, dass dieses Engagement für die Studierenden nicht zum Nachteil in ihrem Studium werden darf. Deshalb ist eine Anerkennung dieser Tätigkeit für das Studium anzustreben ebenso die Möglichkeit, dass die Studierenden die Möglichkeit bekommen, alternative Bewertungsformen und -maßstäbe angeboten zu bekommen – um etwa bei der frühzeitigen Beendigung der universitären Beurlaubung mit dem Ende des Zivil-/Militärdienstes im Sommersemester 2020 gemäß §8 COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung – C-UHV, BGBl. II Nr. 171/2020 i.d.g.F., den Abschluss der Lehrveranstaltungen nicht in unnötigerweise zu erschweren.
- Wiederholungsmöglichkeiten schaffen: Aufgrund der besonderen Umstände, welche die Corona-Krise bei der Bewältigung der für die Erreichung des Studienerfolgs notwendigen Leistungen mit sich bringt (etwa fehlende Literatur aufgrund der geschlossenen Bibliothek, geringere Betreuungsqualität, fehlende bzw. unzureichende technische Ausstattung, psychische und physische Beeinträchtigungen oder freiwilliges Engagement), sollte insbesondere in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen die Wiederholungs- und Überarbeitungsmöglichkeit von (größeren) Prüfungsteilen universitätsweit ermöglicht und geregelt werden. Dies gilt beispielsweise für Seminararbeiten, die in vielen Seminaren einen hohen Anteil der abschließenden Note ausmachen (50-70 Prozent), dass hier die Möglichkeit zur Überarbeitung bzw. Wiederholung dieser Teilleistung besteht ohne das ganze Seminar neu belegen zu müssen. Hier könnte die Universität den Studierenden in den aktuellen besonderen herausfordernden Zeiten stark entgegenkommen. Dies würde sich auch positiv auf die Finanzierung der Uni im Sinne einer erhöhten Prüfungsaktivität auswirken – und dies ist gerade in Hinblick auf den „Stichtag“ für die Finanzierung in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 am 30.09.2020 von besonderer Bedeutung.